Mindestalter: 15 Jahre
Ausbildungsbeginn: 2 Monate vor dem 15. Geburtstag
6 Theorielektionen
6 praktische Fahrlektionen am Übungsplatz
2 praktische Fahrlektionen im Straßenverkehr
B-Führerschein mind. 5 Jahre ohne Unterbrechung.
Keine weiteren Führerschein-Probezeit-Einschränkungen
6 praktische Fahrlektionen
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildungsbeginn: 15,5 Jahre
20 Theorielektionen (nur bei Führerschein-Ersterteilung)
6 klassenspezifische Theorielektionen
14 praktische Fahrlektionen
Mindestalter:
Direkteinstieg 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: Direkteinstieg 17,5 Jahre
20 Theorielektionen (nur bei Führerschein-Ersterteilung)
6 klassenspezifische Theorielektionen
14 praktische Fahrlektionen
Mindestalter:
Direkteinstieg 24 Jahre
Ausbildungsbeginn: Direkteinstieg 23,5 Jahre
20 Theorielektionen (nur bei Ersterteilung)
6 klassenspezifische Theorielektionen
14 praktische Fahrlektionen (ab 39 Jahren: 16 praktische Fahrlektionen)
von A1 auf A2
von A1 auf A
von A2 auf A
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre
Vollausbildung
Dualausbildung
Mindestalter: 17 Jahre
Ausbildungsbeginn: 15,5 Jahre
32 Theorielektionen
12 praktische Fahrlektionen
1 Lektion theoretische Einweisung mit deinen Begleitern in der Fahrschule
3.000 km Ausbildungsfahrten (4 Lektionen Beobachtungsfahrten in der Fahrschule)
3 Lektionen Perfektionsschulung
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungbeginn: 17,5 Jahre
3 Theorielektionen
4 praktische Fahrlektionen
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungbeginn: 17,5 Jahre
mit 3 Jahren B+F-Führerschein brauchst du keine Theorieprüfung
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre
3 Theorielektionen
4 praktische Fahrlektionen
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre
10 klassenspezifische Theorielektionen
8 praktische Fahrlektionen
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre
10 klassenspezifische Theorielektionen
8 praktische Fahrlektionen
Qualifizierung gemäß § 12 GWB
Anmeldung jederzeit möglich unter:
07723/4 24 84
Ausbildung
5 Module à 7 Stunden
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre
16 Theorielektionen
10 Fahrlektionen
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre
6 Theorielektionen (wenn C-Führerschein vorhanden)
4 Fahrlektionen
Mindestalter: 24 Jahre
Ausbildungsbeginn: 23,5 Jahre
wenn B-Führerschein vorhanden
12 klassenspezifische Theorielektionen
8 praktische Fahrlektionen
wenn C/CE-Führerschein vorhanden
4 klassenspezifische Theorielektionen
4 praktische Fahrlektion
Berufskraftfahrer – Weiterbildung (D95)
Qualifizierung gemäß § 12 GWB
Anmeldung jederzeit möglich unter: 07723/4 24 84
Ausbildung
35 Stunden Theorie
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungbeginn: 17,5 Jahre
3 Theorielektionen
4 praktische Fahrlektionen
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungbeginn: 17,5 Jahre
mit 3 Jahren F-Führerschein brauchst du keine Theorieprüfung
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre
3 Theorielektionen
4 praktische Fahrlektionen
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn:
5,5 Monate vor deinem 18. Geburtstag (19. LJ)
16 Theorielektionen
10 Fahrlektionen
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre
6 Theorielektionen (wenn C- Führerschein vorhanden)
4 Fahrlektionen
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildungsbeginn: 15,5 Jahre
20 Theorielektionen (nicht nötig wenn B-Führerschein vorhanden)
4 klassenspezifische Theorielektionen
4 praktische Fahrlektionen
Code 79.01:
Motorfahrräder nur für einspurige und dreirädrige Mopeds mit max. 50 cm3 Hubraum und max. 45 km/h Bauartgeschwindigkeit
Mindestalter: 15 Jahre
Ausbildungsbeginn: 2 Monate vor dem 15. Geburtstag
6 Theorielektionen
6 praktische Fahrlektionen am Übungsplatz
2 praktische Fahrlektionen im Straßenverkehr
Theorie-Mopedprüfung am Computer
Eine Ärzteliste findest du auf unserer Website unter Service!
Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung
von maximal 11 kW (15 PS). Verhältnis von Leistung/Eigengewicht maximal 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 15 kW (20 PS) Motorleistung
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildungsbeginn: 15,5 Jahre
20 Theorielektionen (nur bei Führerschein-Ersterteilung)
6 klassenspezifische Theorielektionen
14 praktische Fahrlektionen
PC Prüfung
Praktische Prüfung
Ärzteliste und Termine für den Erste-Hilfe Kurs findest du unter Service
Ried:
Theoretische und praktische Prüfung jeden Do.
Altheim:
Theoretische Prüfung am Di., praktische Prüfung am Do. – alle 14 Tage
Schärding/Andorf:
Abwechselnd praktische und theoretische Prüfung am Di.
Code 111:
Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung
von maximal 11 kW (15 PS). Verhältnis von Leistung/Eigengewicht maximal 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 15 kW (20 PS) Motorleistung
B-Führerschein mind. 5 Jahre ohne Unterbrechung
Keine weiteren Führerschein-Probezeit-Einschränkungen
6 praktische Fahrlektionen
Du musst nur die Bestätigung der geleisteten Fahrlektionen zur Bezirkshauptmannschaft
bringen und schon kann es los gehen!
1 Passfoto im EU-Format
Vorhandenen Führerschein
Bestätigung der Fahrschule über absolvierte Ausbildung
Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind (35 kW entspricht mindestens 175 kg Fahrzeuggewicht)
Mindestalter: Direkteinstieg 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: Direkteinstieg 17,5 Jahre
20 Theorielektionen (nur bei Führerschein-Ersterteilung)
6 klassenspezifische Theorielektionen
14 praktische Fahrlektionen
PC Prüfung
Praktische Prüfung
Ärzteliste und Termine für den Erste-Hilfe Kurs findest du unter Service
Ried:
Theoretische und praktische Prüfung jeden Do.
Altheim:
Theoretische Prüfung am Di., praktische Prüfung am Do. - alle 14 Tage
Schärding/Andorf:
Abwechselnd praktische und theoretische Prüfung am Di.
Motorräder mit oder ohne Beiwagen
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Die Klasse A umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klassen AM, A1 und A2
Mindestalter: Direkteinstieg 24 Jahre
Ausbildungsbeginn: Direkteinstieg 23,5 Jahre
20 Theorielektionen (nur bei Ersterteilung)
6 klassenspezifische Theorielektionen
14 praktische Fahrlektionen (ab 39. Jahren 16 praktische Fahrlektionen)
PC Prüfung
Praktische Prüfung
Ärzteliste findest du auf der Website unter Service
Ried:
Theoretische und praktische Prüfung jeden Do.
Altheim:
Theoretische Prüfung am Di., praktische Prüfung am Do. – alle 14 Tage
Schärding/Andorf:
Abwechselnd praktische und theoretische Prüfung am Di.
mind. 2 Jahre A1 Führerschein & Mehrphasenausbildung für A1 absolviert
Du hast 2 Möglichkeiten, entweder ...
mind. 4 Jahre A1 Führerschein & Mehrpahsenausbildung für A1 absolviert
mind. 24 Jahre
praktische Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A
mind. 2 Jahre A2 Führerschein & Mehrphasenausbildung für A2 absolviert
Du hast 2 Möglichkeiten, entweder ...
Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (ab 21. Jahren)
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre
32 Theorielektionen
6 praktische Fahrlektionen Vor- und Grundschulung
6 praktische Fahrlektionen mind. in der Hauptschulung
6 praktische Fahrlektionen Perfektionsschulung & Prüfungsvorbereitung
32 Theorielektionen
6 praktische Fahrlektionen Vor- und Grundschulung
1 Lektion theoretische Einweisung mit deinen Begleitern in der Fahrschule
1000km Übungsfahrt mit Begleiter & Privat-PKW
1 Lektion Beobachtungsfahrt mit dem Begeleiter und deinem Privat-PKW in der Fahrschule
5 praktische Fahrlektionen Perfektionsschulung & Prüfungsvorbereitung
PC Prüfung
Praktische Prüfung
Ärzteliste und Termine für den Erste-Hilfe Kurs findest du unter Service
Ried:
Theoretische und praktische Prüfung jeden Do.
Altheim:
Theoretische Prüfung am Di., praktische Prüfung am Do. – alle 14 Tage
Schärding/Andorf:
Abwechselnd praktische und theoretische Prüfung am Di.
Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (ab 21. Jahren)
Mindestalter: 17 Jahre
Ausbildungsbeginn: 15,5 Jahre
Ausbildung
32 Theorielektionen
12 praktische Fahrlektionen
1 Lektion theoretische Einweisung mit deinen Begleitern in der Fahrschule
1000km Ausbildungsfahrt
2 Lektionen Beobachtungsfahrt
1000km Ausbildungsfahrt
2 Lektionen Beobachtungsfahrt
1000km Ausbildungsfahrt
3 Lektionen Perfektionsschulung
PC Prüfung
Praktische Prüfung
Ärzteliste und Termine für den Erste-Hilfe Kurs findest du unter Service
Ried:
Theoretische und praktische Prüfung jeden Do.
Altheim:
Theoretische Prüfung am Di., praktische Prüfung am Do. - alle 14 Tage
Schärding/Andorf:
Abwechselnd praktische und theoretische Prüfung am Di.
Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg.
Sollte der Anhänger schwerer sein, darf die Kombination nur mit der Klasse C1E gezogen werden.
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungbeginn: 17,5 Jahre
3 Theorielektionen
4 praktische Fahrlektionen
PC Prüfung
Praktische Prüfung
Ärzteliste findest du unter Service
Ried:
Theoretische und praktische Prüfung jeden Do.
Altheim:
Theoretische Prüfung am Di., praktische Prüfung am Do. - alle 14 Tage
Schärding/Andorf:
Abwechselnd praktische und theoretische Prüfung am Di.
Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg.
Sollte der Anhänger schwerer sein, darf die Kombination nur mit der Klasse C1E gezogen werden.
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungbeginn: 17,5 Jahre
Wenn du den B+F-Führerschein bereits 3 Jahre hast, brauchst du keine Theorieprüfung machen.
Du brauchst lediglich eine praktische Prüfung machen (Fahrstunden empfehlenswert)
Ried:
Theoretische und praktische Prüfung jeden Do.
Altheim:
Theoretische Prüfung am Di., praktische Prüfung am Do. - alle 14 Tage
Schärding/Andorf:
Abwechselnd praktische und theoretische Prüfung am Di.
Wenn die Summe der höchst zulässigen Gesamtmasse beider Fahrzeuge höchstens 4.250 kg beträgt
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre
3 Theorielektionen
4 praktische Fahrlektionen
Hier ist keine praktische und keine theoretische Prüfung zu machen.
Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3.500 kg beträgt und die unter die Klasse D1 oder D fallen sofern KEINE Fahrgäste befördert werden (innerhalb AUT) Sonderkraftfahrzeuge und ziehen eines leichten Anhängers (max. 750 kg) unter Einhaltung der kraftfahrrechtlichen Bestimmungen.
Mindestalter: 21 Jahre bzw. 18 Jahre mit Fahrerqualifizierungsnachweis
Ausbildungsbeginn: 20,5 Jahre bzw. 17,5 Jahre, wenn eine zusätzliche Prüfung – Fahrerqualifizierungsnachweis (C95) absolviert wird
Lenke mit 7.500kg im Alter von 18–21 Jahren, danach kannst du alle Größen fahren. Kombiniere C mit C95 (Berufskraftfahrer) dann darfst du ab 18 Jahren jeden LKW lenken
10 klassenspezifische Theorielektionen
8 praktische Fahrlektionen
PC Prüfung
Praktische Prüfung
Ärzteliste findest du unter Service
Ried:
Theoretische und praktische Prüfung jeden Do.
Altheim:
Theoretische Prüfung am Di., praktische Prüfung am Do. - alle 14 Tage
Schärding/Andorf:
Abwechselnd praktische und theoretische Prüfung am Di.
für die gewerbliche Güterbeförderung
Mindestalter: 18 Jahre mit Fahrerqualifizierungsnachweis
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre in Kombination mit Fahrerqualifizierungsnachweis (C95)
10 klassenspezifische Theorielektionen
8 praktische Fahrlektionen
PC Prüfung
Nach bestanderer praktischer C Prüfung, anschließend praktische C95 Prüfung bei uns in der Fahrschule
Grundqualifikationsprüfung beim Land OÖ
Alle 5 Jahre Weiterbildung in Form von 5 Modulen á 7 Lektionen
Ärzteliste findest du auf der Website unter Service
Berufskraftfahrer – Weiterbildung (C95)
LenkerInnen von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern brauchen einen Fahrerqualifizierungsnachweis, der als C95 im Führerschein eingetragen wird.
Alle LenkerInnen der Klasse C/C1, denen vor dem 10. September 2009 die Lenkberechtigung erteilt wurde, müssen vor Aufnahme der Tätigkeit eine Berufskraftfahrer - Weiterbildung (C95) nachweisen.
Alle InhaberInnen eines Fahrerqualifizierungsnachweises müssen alle 5 Jahre vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine Weiterbildung im Ausmaß von 35 Stunden nachweisen, diese kann auch auf 5 Jahre aufgeteilt sein.
Die Kursinhalte umfassen Fahrsicherheit und Sicherheitsdynamik, Eco-Training, Spritsparen, Verkehrsräume, Personen- und Ladungssicherheit sowie Arbeitsrecht, Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit.
Ausnahmen der Weiterbildung sind:
Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3.500 kg beträgt und die unter die Klasse D1 oder D fallen sofern KEINE Fahrgäste befördert werden (innerhalb AUT) Sonderkraftfahrzeuge und ziehen eines leichten Anhängers (max. 750 kg) unter Einhaltung der kraftfahrrechtlichen Bestimmungen.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre
16 Theorielektionen
10 Fahrlektionen
PC Prüfung
Praktische Prüfung
Ärzteliste findest du auf der Website unter Service
Ried:
Theoretische und praktische Prüfung jeden Do.
Altheim:
Theoretische Prüfung am Di., praktische Prüfung am Do. - alle 14 Tage
Schärding/Andorf:
Abwechselnd praktische und theoretische Prüfung am Di.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre
6 Theorielektionen (wenn C Führerschein vorhanden)
4 Fahrlektionen
PC Prüfung
Praktische Prüfung
Ärzteliste findest du auf der Website unter Service
Ried:
Theoretische und praktische Prüfung jeden Do.
Altheim:
Theoretische Prüfung am Di., praktische Prüfung am Do. - alle 14 Tage
Schärding/Andorf:
Abwechselnd praktische und theoretische Prüfung am Di.
mehr als acht Sitzplätze zur Beförderung von Personen
Sonderkraftfahrzeuge und ziehen eines leichten Anhängers (max. 750 kg)
Mindestalter: 24 Jahre bzw. 21 Jahre mit Fahrerqualifizierungsnachweis
Ausbildungsbeginn: 23,5 Jahre bzw. 20,5 Jahre, wenn eine zusätzliche Prüfung – Fahrerqualifizierungsnachweis (D95) absolviert wird
wenn B-Führerschein vorhanden
12 klassenspezifische Theorielektionen
8 praktische Fahrlektionen
wenn C/CE-Führerschein vorhanden
4 klassenspezifische Theorielektionen
4 praktische Fahrlektion
PC Prüfung
Nach bestanderer praktischer D Prüfung, anschließend praktische D95 Prüfung bei uns in der Fahrschule
Grundqualifikationsprüfung beim Land OÖ
Alle 5 Jahre Weiterbildung in Form von 5 Modulen á 7 Lektionen
Ärzteliste findest du auf der Website unter Service
Ried:
Theoretische und praktische Prüfung jeden Do.
Altheim:
Theoretische Prüfung am Di., praktische Prüfung am Do. - alle 14 Tage
Schärding/Andorf:
Abwechselnd praktische und theoretische Prüfung am Di.
Berufskraftfahrer – Weiterbildung (D95)
LenkerInnen der Klasse D, denen vor 10. September 2008 die Lenkberechtigung erteilt wurde, erfüllen automatisch die Grundqualifikation und müssen alle 5 Jahre vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine Weiterbildung im Ausmaß von 35 Stunden nachweisen, diese kann auch auf 5 Jahre aufgeteilt sein.
Die Kursinhalte umfassen Fahrsicherheit und Sicherheitsdynamik, Eco-Training, Spritsparen, Verkehrsräume, Personen- und Ladungssicherheit sowie Arbeitsrecht, Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit.
Ausnahmen der Weiterbildung sind:
Zugmaschinen, Motorkarren und landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 50 km/h Bauartgeschwindigkeit mit Anhänger
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildungsbeginn: 15,5 Jahre
20 Theorielektionen (nicht nötig wenn B-Führerschein vorhanden)
4 klassenspezifische Theorielektionen
4 praktische Fahrlektionen
PC Prüfung
Praktische Prüfung
Eine Ärzteliste und Termine für den Erste-Hilfe Kurs findest du unter Service
Ried:
Theoretische und praktische Prüfung jeden Do.
Altheim:
Theoretische Prüfung am Di., praktische Prüfung am Do. - alle 14 Tage
Schärding/Andorf:
Abwechselnd praktische und theoretische Prüfung am Di.