A

B

C

D

E

F

Moped 50 cm3 (AM)

Mindestalter: 15 Jahre
Ausbildungsbeginn: 2 Monate vor dem 15. Geburtstag

Ausbildung

6 Theorielektionen
6 praktische Fahrlektionen am Übungsplatz
2 praktische Fahrlektionen im Straßenverkehr

 

Motorrad <125 cm3
(mit B-Klasse)

Voraussetzungen

B-Führerschein mind. 5 Jahre ohne Unterbrechung.
Keine weiteren Führerschein-Probezeit-Einschränkungen

Ausbildung

6 praktische Fahrlektionen

Motorrad <125 cm3 (A1)

Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildungsbeginn: 15,5 Jahre

Ausbildung

20 Theorielektionen (nur bei Führerschein-Ersterteilung)
6 klassenspezifische Theorielektionen
14 praktische Fahrlektionen

Motorrad (A2)

Mindestalter:
Direkteinstieg 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: Direkteinstieg 17,5 Jahre

Ausbildung

20 Theorielektionen (nur bei Führerschein-Ersterteilung)
6 klassenspezifische Theorielektionen
14 praktische Fahrlektionen

 

Motorrad (A)

Mindestalter:
Direkteinstieg 24 Jahre
Ausbildungsbeginn: Direkteinstieg 23,5 Jahre

Ausbildung

20 Theorielektionen (nur bei Ersterteilung)
6 klassenspezifische Theorielektionen
14 praktische Fahrlektionen (ab 39 Jahren: 16 praktische Fahrlektionen)

 

Umstiegsmöglichkeiten

von A1 auf A2 

von A1 auf A

von A2 auf A

 

Auto (B)

Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre

Ausbildung

Vollausbildung

Dualausbildung

 

Auto L17 (B)

Mindestalter: 17 Jahre
Ausbildungsbeginn: 15,5 Jahre

Ausbildung

32 Theorielektionen
12 praktische Fahrlektionen

1 Lektion theoretische Einweisung mit deinen Begleitern in der Fahrschule

3.000 km Ausbildungsfahrten (4 Lektionen Beobachtungsfahrten in der Fahrschule)
3 Lektionen Perfektionsschulung

„Autoanhänger“ (BE)

Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungbeginn: 17,5 Jahre

Ausbildung

3 Theorielektionen 
4 praktische Fahrlektionen

 

„Autoanhänger“ BE
mit Besitz von
B+F-Führerschein

Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungbeginn: 17,5 Jahre

Ausbildung/Prüfung

mit 3 Jahren B+F-Führerschein brauchst du keine Theorieprüfung

„Autoanhänger“
(Code 96)

Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre

Ausbildung

3 Theorielektionen 
4 praktische Fahrlektionen

LKW (C)

Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre

Ausbildung

10 klassenspezifische Theorielektionen
8 praktische Fahrlektionen

LKW (C) + Berufskraftfahrer (C95)

Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre

Ausbildung

10 klassenspezifische Theorielektionen
8 praktische Fahrlektionen

Berufskraftfahrer – Weiterbildung (C95)

Qualifizierung gemäß § 12 GWB

Anmeldung jederzeit möglich unter:

07723/4 24 84

 

Ausbildung

5 Module à 7 Stunden

LKW (C) + Anhänger (CE)

Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre

Ausbildung

16 Theorielektionen
10 Fahrlektionen

LKW Anhänger (E wenn C vorhanden)

Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre

Ausbildung

6 Theorielektionen (wenn C-Führerschein vorhanden)
4 Fahrlektionen

Bus (D) + Berufskraftfahrer (D95)

Mindestalter: 24 Jahre
Ausbildungsbeginn: 23,5 Jahre

Ausbildung

wenn B-Führerschein vorhanden

12 klassenspezifische Theorielektionen
8 praktische Fahrlektionen

wenn C/CE-Führerschein vorhanden

4 klassenspezifische Theorielektionen
4 praktische Fahrlektion

Berufskraftfahrer – Weiterbildung (D95)

 

Qualifizierung gemäß § 12 GWB

Anmeldung jederzeit möglich unter: 07723/4 24 84

 

Ausbildung

35 Stunden Theorie

„Autoanhänger“ (BE)

Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungbeginn: 17,5 Jahre

Ausbildung

3 Theorielektionen 
4 praktische Fahrlektionen

„Autoanhänger“ BE mit Besitz von F-Führerschein

Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungbeginn: 17,5 Jahre

Ausbildung/Prüfung

mit 3 Jahren F-Führerschein brauchst du keine Theorieprüfung

„Autoanhänger“ (Code 96)

Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre

Ausbildung

3 Theorielektionen 
4 praktische Fahrlektionen

LKW (C) + Anhänger (CE)

Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn:
5,5 Monate vor deinem 18. Geburtstag (19. LJ)

Ausbildung

16 Theorielektionen
10 Fahrlektionen

LKW Anhänger (E wenn C vorhanden)

Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre

Ausbildung

6 Theorielektionen (wenn C- Führerschein vorhanden)
4 Fahrlektionen

Traktor (F)

Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildungsbeginn: 15,5 Jahre

Ausbildung

20 Theorielektionen (nicht nötig wenn B-Führerschein vorhanden)

4 klassenspezifische Theorielektionen

4 praktische Fahrlektionen

Moped 50cm3 (AM)

Code 79.01: 

Motorfahrräder nur für einspurige und dreirädrige Mopeds mit max. 50 cm3 Hubraum und max. 45 km/h Bauartgeschwindigkeit 

Mindestalter: 15 Jahre
Ausbildungsbeginn: 2 Monate vor dem 15. Geburtstag

Ausbildung

6 Theorielektionen
6 praktische Fahrlektionen am Übungsplatz
2 praktische Fahrlektionen im Straßenverkehr

Prüfungen

Theorie-Mopedprüfung am Computer

Checkliste – was wir von dir brauchen:

  • 1 Passfoto im EU-Format
  • Kopie Reisepass oder Personalausweis
  • Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten (bei Erwerb mit 15 J.) – in der Fahrschule erhältlich
  • Arztgutachten nur bei Kandidaten ab dem 20. Lebensjahr – von einem praktischen Arzt (nicht von deinem Hausarzt)

 

Eine Ärzteliste findest du auf unserer Website unter Service!

Motorrad <125cm3 (A1)

Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung
von maximal 11 kW (15 PS). Verhältnis von Leistung/Eigengewicht maximal 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 15 kW (20 PS) Motorleistung

Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildungsbeginn: 15,5 Jahre

Ausbildung

20 Theorielektionen (nur bei Führerschein-Ersterteilung)
6 klassenspezifische Theorielektionen
14 praktische Fahrlektionen

Prüfungen

PC Prüfung
Praktische Prüfung

Checkliste – was wir von dir brauchen:

  • 2 gleiche Passfotos im EU-Format
  • Kopie Geburtsurkunde
  • Erste Hilfe Kurs Bestätigung (falls noch kein B-Fühererschein vorhanden)
  • Arztgutachten - von einem praktischen Arzt (nicht von deinem Hausarzt)

Ärzteliste und Termine für den Erste-Hilfe Kurs findest du unter Service

 

 

WÖCHENTLICHE

PRÜFUNGEN:

Ried:
Theoretische und praktische Prüfung jeden Do.

Altheim:
Theoretische Prüfung am Di., praktische Prüfung am Do. – alle 14 Tage

Schärding/Andorf:
Abwechselnd praktische und theoretische Prüfung am Di.

Motorrad <125cm3 (mit der Klasse B)

Code 111:

Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung
von maximal 11 kW (15 PS). Verhältnis von Leistung/Eigengewicht maximal 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 15 kW (20 PS) Motorleistung

Voraussetzungen

B-Führerschein mind. 5 Jahre ohne Unterbrechung
Keine weiteren Führerschein-Probezeit-Einschränkungen

Ausbildung

6 praktische Fahrlektionen

Prüfungen – brauchst du nicht!

Du musst nur die Bestätigung der geleisteten Fahrlektionen zur Bezirkshauptmannschaft
bringen und schon kann es los gehen! 

Checkliste – was Du für die Behörde brauchst:

1 Passfoto im EU-Format
Vorhandenen Führerschein
Bestätigung der Fahrschule über absolvierte Ausbildung

 

Motorrad (A2)

Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind (35 kW entspricht mindestens 175 kg Fahrzeuggewicht)

Mindestalter: Direkteinstieg 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: Direkteinstieg 17,5 Jahre

Ausbildung

20 Theorielektionen (nur bei Führerschein-Ersterteilung)
6 klassenspezifische Theorielektionen
14 praktische Fahrlektionen

Prüfungen

PC Prüfung
Praktische Prüfung

Checkliste – was wir von dir brauchen:

  • 2 gleiche Passfotos im EU-Format
  • Kopie Geburtsurkunde
  • Erste Hilfe Kurs Bestätigung (falls noch kein B-Fühererschein vorhanden)
  • Arztgutachten – von einem praktischen Arzt (nicht von deinem Hausarzt)

Ärzteliste und Termine für den Erste-Hilfe Kurs findest du unter Service

 

 

WÖCHENTLICHE

PRÜFUNGEN:

Ried:
Theoretische und praktische Prüfung jeden Do.

Altheim:
Theoretische Prüfung am Di., praktische Prüfung am Do. - alle 14 Tage

Schärding/Andorf:
Abwechselnd praktische und theoretische Prüfung am Di.

Motorrad (A)

Motorräder mit oder ohne Beiwagen
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Die Klasse A umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klassen AM, A1 und A2

Mindestalter: Direkteinstieg 24 Jahre
Ausbildungsbeginn: Direkteinstieg 23,5 Jahre

Ausbildung

20 Theorielektionen (nur bei Ersterteilung)
6 klassenspezifische Theorielektionen
14 praktische Fahrlektionen (ab 39. Jahren 16 praktische Fahrlektionen)

Prüfungen

PC Prüfung
Praktische Prüfung

Checkliste – was wir von dir brauchen:

  • 2 gleiche Passfotos im EU-Format
  • Kopie Geburtsurkunde
  • Erste Hilfe Kurs Bestätigung (falls noch kein B-Fühererschein vorhanden)
  • Arztgutachten – von einem praktischen Arzt (nicht von deinem Hausarzt)

Ärzteliste findest du auf der Website unter Service

 

 

Wöchentliche
Prüfungen

Ried:
Theoretische und praktische Prüfung jeden Do.

Altheim:
Theoretische Prüfung am Di., praktische Prüfung am Do. – alle 14 Tage

Schärding/Andorf:
Abwechselnd praktische und theoretische Prüfung am Di.

Umstiegsmöglichkeiten

Voraussetzung von A1 auf A2

mind. 2 Jahre A1 Führerschein & Mehrphasenausbildung für A1 absolviert

Du hast 2 Möglichkeiten, entweder ... 

  • praktische Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A2
  • oder Schulung mit 7 praktischen Fahrlektionen auf einem Motorrad der Klasse A2

Voraussetzung von A1 auf A

mind. 4 Jahre A1 Führerschein & Mehrpahsenausbildung für A1 absolviert
mind. 24 Jahre
praktische Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A

Voraussetzung von A2 auf A

mind. 2 Jahre A2 Führerschein & Mehrphasenausbildung für A2 absolviert

Du hast 2 Möglichkeiten, entweder ...

  • praktische Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A
  • oder Schulung mit 7 praktischen Fahrlektionen auf einem Motorrad der Klasse A

Checkliste – was du für die Behörde brauchst:

  • 1 Passfoto im EU-Format
  • Vorhandenen Führerschein
  • Bestätigung der Fahrschule über absolvierte Ausbildung (bei 7 praktischen Fahrlektionen)

Auto (B)

Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (ab 21. Jahren)

Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre

Ausbildung

Vollausbildung

32 Theorielektionen
6 praktische Fahrlektionen Vor- und Grundschulung
6 praktische Fahrlektionen mind. in der Hauptschulung
6 praktische Fahrlektionen Perfektionsschulung & Prüfungsvorbereitung

Dualausbildung

32 Theorielektionen
6 praktische Fahrlektionen Vor- und Grundschulung
1 Lektion theoretische Einweisung mit deinen Begleitern in der Fahrschule
1000km Übungsfahrt mit Begleiter & Privat-PKW
1 Lektion Beobachtungsfahrt mit dem Begeleiter und deinem Privat-PKW in der Fahrschule
5 praktische Fahrlektionen Perfektionsschulung & Prüfungsvorbereitung

Prüfungen

PC Prüfung
Praktische Prüfung

Checkliste – was wir von dir brauchen:

  • 2 gleiche Passfotos im EU-Format
  • Kopie Geburtsurkunde
  • Erste Hilfe Kurs Nachweis bei Führerschein Ersterteilung (6 stündiger – lebensrettende Sofortmaßnahmen)
  • Antrag auf Bewilligung von Übungsfahrten (NUR bei Dualausbildung oder bei zusätzlichem Übungstaferl zur Vollausbildung notwendig)
  • Arztgutachten – von einem praktischen Arzt (nicht von deinem Hausarzt)

Ärzteliste und Termine für den Erste-Hilfe Kurs findest du unter Service

 

 

WÖCHENTLICHE

PRÜFUNGEN:

Ried:
Theoretische und praktische Prüfung jeden Do.

Altheim:
Theoretische Prüfung am Di., praktische Prüfung am Do. – alle 14 Tage

Schärding/Andorf:
Abwechselnd praktische und theoretische Prüfung am Di.

Auto L17 (B)

Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (ab 21. Jahren)

Mindestalter: 17 Jahre
Ausbildungsbeginn: 15,5 Jahre

Ausbildung

32 Theorielektionen
12 praktische Fahrlektionen
1 Lektion theoretische Einweisung mit deinen Begleitern in der Fahrschule
1000km Ausbildungsfahrt
2 Lektionen Beobachtungsfahrt
1000km Ausbildungsfahrt
2 Lektionen Beobachtungsfahrt
1000km Ausbildungsfahrt
3 Lektionen Perfektionsschulung

Prüfungen

PC Prüfung 
Praktische Prüfung

Checkliste – was wir von dir brauchen:

  • 2 gleiche Passfotos im EU-Format
  • Kopie Geburtsurkunde
  • Erste Hilfe Kurs Nachweis (6 stündiger - lebensrettende Sofortmaßnahmen)
  • Antrag auf Bewilligung von Ausbildungsfahrten (in der Fahrschule erhältlich)
  • Arztgutachten - von einem praktischen Arzt (nicht von deinem Hausarzt)

Ärzteliste und Termine für den Erste-Hilfe Kurs findest du unter Service

 

 

WÖCHENTLICHE

PRÜFUNGEN:

Ried:
Theoretische und praktische Prüfung jeden Do.

Altheim:
Theoretische Prüfung am Di., praktische Prüfung am Do. - alle 14 Tage

Schärding/Andorf:
Abwechselnd praktische und theoretische Prüfung am Di.

„Autoanhänger“ (BE)

Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg. 
Sollte der Anhänger schwerer sein, darf die Kombination nur mit der Klasse C1E gezogen werden
.

Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungbeginn: 17,5 Jahre

Ausbildung

3 Theorielektionen 
4 praktische Fahrlektionen

Prüfungen

PC Prüfung
Praktische Prüfung

Checkliste – was wir von dir brauchen:

  • 2 gleiche Passfotos im EU-Format
  • Kopie Geburtsurkunde
  • Arztgutachten – von einem praktischen Arzt (nicht von deinem Hausarzt)

Ärzteliste findest du unter Service

 

 

WÖCHENTLICHE

PRÜFUNGEN:

Ried:
Theoretische und praktische Prüfung jeden Do.

Altheim:
Theoretische Prüfung am Di., praktische Prüfung am Do. - alle 14 Tage

Schärding/Andorf:
Abwechselnd praktische und theoretische Prüfung am Di.

„Autoanhänger“ BE mit Besitz von B+F-Führerschein

Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg. 
Sollte der Anhänger schwerer sein, darf die Kombination nur mit der Klasse C1E gezogen werden.

Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungbeginn: 17,5 Jahre

Ausbildung/Prüfung

Wenn du den B+F-Führerschein bereits 3 Jahre hast, brauchst du keine Theorieprüfung machen. 
Du brauchst lediglich eine praktische Prüfung machen (Fahrstunden empfehlenswert)

Checkliste – was wir von dir brauchen:

  • 1 Passfoto im EU-Format
  • Erklärung über 3 jährigen Besitz der Klasse B+F (in der Fahrschule erhältlich)

 

 

WÖCHENTLICHE

PRÜFUNGEN:

Ried:
Theoretische und praktische Prüfung jeden Do.

Altheim:
Theoretische Prüfung am Di., praktische Prüfung am Do. - alle 14 Tage

Schärding/Andorf:
Abwechselnd praktische und theoretische Prüfung am Di.

„Autoanhänger“ (Code 96)

Wenn die Summe der höchst zulässigen Gesamtmasse beider Fahrzeuge höchstens 4.250 kg beträgt

Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre

Ausbildung

3 Theorielektionen 
4 praktische Fahrlektionen

Prüfungen

Hier ist keine praktische und keine theoretische Prüfung zu machen.

Checkliste – was du für die Behörde brauchst:

  • 1 Passfoto im EU-Format
  • Vorhandenen Führerschein
  • Bestätigung der Fahrschule über die absolvierte Ausbildung

LKW (C)

Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3.500 kg beträgt und die unter die Klasse D1 oder D fallen sofern KEINE Fahrgäste befördert werden (innerhalb AUT) Sonderkraftfahrzeuge und ziehen eines leichten Anhängers (max. 750 kg) unter Einhaltung der kraftfahrrechtlichen Bestimmungen.

Mindestalter: 21 Jahre bzw. 18 Jahre mit Fahrerqualifizierungsnachweis
Ausbildungsbeginn: 20,5 Jahre bzw. 17,5 Jahre, wenn eine zusätzliche Prüfung – Fahrerqualifizierungsnachweis (C95) absolviert wird

Lenke mit 7.500kg im Alter von 18–21 Jahren, danach kannst du alle Größen fahren. Kombiniere C mit C95 (Berufskraftfahrer) dann darfst du ab 18 Jahren jeden LKW lenken

Ausbildung

10 klassenspezifische Theorielektionen
8 praktische Fahrlektionen

Prüfungen

PC Prüfung
Praktische Prüfung

Checkliste – was wir von dir brauchen:

  • 2 gleiche Passfotos im EU-Format
  • Kopie Geburtsurkunde
  • Arztgutachten – von einem praktischen Arzt (nicht von deinem Hausarzt)

Ärzteliste findest du unter Service

 

 

WÖCHENTLICHE

PRÜFUNGEN:

Ried:
Theoretische und praktische Prüfung jeden Do.

Altheim:
Theoretische Prüfung am Di., praktische Prüfung am Do. - alle 14 Tage

Schärding/Andorf:
Abwechselnd praktische und theoretische Prüfung am Di.

LKW (C) + Berufskraftfahrer (C95)

für die gewerbliche Güterbeförderung 

Mindestalter: 18 Jahre mit Fahrerqualifizierungsnachweis
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre in Kombination mit Fahrerqualifizierungsnachweis (C95)

Ausbildung

10 klassenspezifische Theorielektionen
8 praktische Fahrlektionen

Prüfungen

PC Prüfung
Nach bestanderer praktischer C Prüfung, anschließend praktische C95 Prüfung bei uns in der Fahrschule
Grundqualifikationsprüfung beim Land OÖ
Alle 5 Jahre Weiterbildung in Form von 5 Modulen á 7 Lektionen

Checkliste – was wir von dir brauchen:

  • 2 gleiche Passfotos im EU-Format
  • Kopie Geburtsurkunde
  • Arztgutachten –  von einem praktischen Arzt (nicht von deinem Hausarzt)

Ärzteliste findest du auf der Website unter Service

Berufskraftfahrer – Weiterbildung (C95)

LenkerInnen von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern brauchen einen Fahrerqualifizierungsnachweis, der als C95 im Führerschein eingetragen wird.

Alle LenkerInnen der Klasse C/C1, denen vor dem 10. September 2009 die Lenkberechtigung erteilt wurde, müssen vor Aufnahme der Tätigkeit eine Berufskraftfahrer - Weiterbildung (C95) nachweisen.

Alle InhaberInnen eines Fahrerqualifizierungsnachweises müssen alle 5 Jahre vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine Weiterbildung im Ausmaß von 35 Stunden nachweisen, diese kann auch auf 5 Jahre aufgeteilt sein.

Die Kursinhalte umfassen Fahrsicherheit und Sicherheitsdynamik, Eco-Training, Spritsparen, Verkehrsräume, Personen- und Ladungssicherheit sowie Arbeitsrecht, Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit.

Ausnahmen der Weiterbildung sind:

  • Lenken von KFZ mit einer Höchstgeschwindigkeit unter 45 km/h
  • Lenken von KFZ für Streitkräfte, Katastrophenschutz, Feuerwehr
  • Lenken von KFZ für Werksfahrten, Fahrten betreffs Reparatur oder Wartung
  • Lenken von LKWs, die für Notfälle oder Rettungsaufgaben eingesetzt werden
  • Beförderunge von Material oder Ausrüstung, sofern das Lenken des LKWs nicht die Hauptbeschäftigung ist
  • Lehrlinge in der Lehrberufsausbildung zum/zur BerufskraftfahrerIn

LKW (C) + Anhänger (CE)

Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3.500 kg beträgt und die unter die Klasse D1 oder D fallen sofern KEINE Fahrgäste befördert werden (innerhalb AUT) Sonderkraftfahrzeuge und ziehen eines leichten Anhängers (max. 750 kg) unter Einhaltung der kraftfahrrechtlichen Bestimmungen.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre

Ausbildung

16 Theorielektionen
10 Fahrlektionen

Prüfungen

PC Prüfung
Praktische Prüfung

Checkliste – was wir von dir brauchen:

  • 2 gleiche Passfotos im EU-Format
  • Kopie Geburtsurkunde
  • Arztgutachten - von einem praktischen Arzt (nicht von deinem Hausarzt)

Ärzteliste findest du auf der Website unter Service

 

 

WÖCHENTLICHE

PRÜFUNGEN:

Ried:
Theoretische und praktische Prüfung jeden Do.

Altheim:
Theoretische Prüfung am Di., praktische Prüfung am Do. - alle 14 Tage

Schärding/Andorf:
Abwechselnd praktische und theoretische Prüfung am Di.

LKW Anhänger (E wenn C vorhanden)

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg

Mindestalter: 18 Jahre
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre

 

Ausbildung

6 Theorielektionen (wenn C Führerschein vorhanden)
4 Fahrlektionen

Prüfungen

PC Prüfung
Praktische Prüfung

Checkliste – was wir von dir brauchen:

  • 2 gleiche Passfotos im EU-Format
  • Kopie Geburtsurkunde
  • Arztgutachten – von einem praktischen Arzt (nicht von deinem Hausarzt)

Ärzteliste findest du auf der Website unter Service

 

 

WÖCHENTLICHE

PRÜFUNGEN:

Ried:
Theoretische und praktische Prüfung jeden Do.

Altheim:
Theoretische Prüfung am Di., praktische Prüfung am Do. - alle 14 Tage

Schärding/Andorf:
Abwechselnd praktische und theoretische Prüfung am Di.

Bus (D) + Berfufskraftfahrer (D95)

mehr als acht Sitzplätze zur Beförderung von Personen
Sonderkraftfahrzeuge und ziehen eines leichten Anhängers (max. 750 kg) 

Mindestalter: 24 Jahre bzw. 21 Jahre mit Fahrerqualifizierungsnachweis
Ausbildungsbeginn: 23,5 Jahre bzw. 20,5 Jahre, wenn eine zusätzliche Prüfung – Fahrerqualifizierungsnachweis (D95) absolviert wird

Ausbildung

wenn B-Führerschein vorhanden

12 klassenspezifische Theorielektionen
8 praktische Fahrlektionen

wenn C/CE-Führerschein vorhanden

4 klassenspezifische Theorielektionen
4 praktische Fahrlektion

Prüfungen

PC Prüfung
Nach bestanderer praktischer D Prüfung, anschließend praktische D95 Prüfung bei uns in der Fahrschule
Grundqualifikationsprüfung beim Land OÖ
Alle 5 Jahre Weiterbildung in Form von 5 Modulen á 7 Lektionen

 

Checkliste – was wir von dir brauchen:

  • 2 gleiche Passfotos im EU-Format
  • Kopie Geburtsurkunde
  • Erste Hilfe Kurs Nachweis (16 Stündiger – Lebensrettende Sofortmaßnahmen)
  • Verkehrspsychologisches Screening
  • Arztgutachten – von einem praktischen Arzt (nicht von deinem Hausarzt)

Ärzteliste findest du auf der Website unter Service

 

 

WÖCHENTLICHE

PRÜFUNGEN:

Ried:
Theoretische und praktische Prüfung jeden Do.

Altheim:
Theoretische Prüfung am Di., praktische Prüfung am Do. - alle 14 Tage

Schärding/Andorf:
Abwechselnd praktische und theoretische Prüfung am Di.

Berufskraftfahrer – Weiterbildung (D95)

LenkerInnen der Klasse D, denen vor 10. September 2008 die Lenkberechtigung erteilt wurde, erfüllen automatisch die Grundqualifikation und müssen alle 5 Jahre vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine Weiterbildung im Ausmaß von 35 Stunden nachweisen, diese kann auch auf 5 Jahre aufgeteilt sein.

Die Kursinhalte umfassen Fahrsicherheit und Sicherheitsdynamik, Eco-Training, Spritsparen, Verkehrsräume, Personen- und Ladungssicherheit sowie Arbeitsrecht, Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit.

Ausnahmen der Weiterbildung sind:

  • Lenken von KFZ mit einer Höchstgeschwindigkeit unter 45 km/h
  • Lenken von KFZ für Streitkräfte, Katastrophenschutz, Feuerwehr
  • Lenken von KFZ für Werksfahrten, Fahrten betreffs Reparatur oder Wartung
  • Lenken von LKWs, die für Notfälle oder Rettungsaufgaben eingesetzt werden
  • Beförderunge von Material oder Ausrüstung, sofern das Lenken des LKWs nicht die Hauptbeschäftigung ist
  • Lehrlinge in der Lehrberufsausbildung zum/zur BerufskraftfahrerIn

 

Traktor (F)

Zugmaschinen, Motorkarren und landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 50 km/h Bauartgeschwindigkeit mit Anhänger

Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildungsbeginn: 15,5 Jahre

Ausbildung

20  Theorielektionen (nicht nötig wenn B-Führerschein vorhanden)
4 klassenspezifische Theorielektionen
4 praktische Fahrlektionen

Prüfungen

PC Prüfung
Praktische Prüfung

Checkliste – was wir von dir brauchen:

  • 2 gleiche Passfotos im EU-Format
  • Kopie Geburtsurkunde
  • Erste Hilfe Kurs Bestätigung (falls noch kein B-Führerschein vorhanden)
  • Arztgutachten – von einem praktischen Arzt (nicht von deinem Hausarzt)

Eine Ärzteliste und Termine für den Erste-Hilfe Kurs findest du unter Service

 

 

WÖCHENTLICHE

PRÜFUNGEN:

Ried:
Theoretische und praktische Prüfung jeden Do.

Altheim:
Theoretische Prüfung am Di., praktische Prüfung am Do. - alle 14 Tage

Schärding/Andorf:
Abwechselnd praktische und theoretische Prüfung am Di.

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